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   FG Hamburg, 30.11.2007 - 6 K 125/05   

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FG Hamburg, 30.11.2007 - 6 K 125/05 (https://dejure.org/2007,30877)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2007 - 6 K 125/05 (https://dejure.org/2007,30877)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2007 - 6 K 125/05 (https://dejure.org/2007,30877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15; EStG § 18
    Zur künstlerischen Tätigkeit eines Film-Editors

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur künstlerischen Tätigkeit eines Film-Editors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG Hamburg, 30.11.2007 - 6 K 125/05
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so schließt auch ein gewerblicher Verwendungszweck der Arbeiten --wie im Bereich der Werbung-- deren künstlerischen Inhalt nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991, BStBl II 1992, 413 ; FG Köln Urteil vom 15.02.2006 14 K 7867/98, DStRE 2007, 1312 ).
  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 76/75

    Für die Abgrenzung der künstlerischen gegenüber der gewerblichen Tätigkeit sind

    Auszug aus FG Hamburg, 30.11.2007 - 6 K 125/05
    Maßgebend bleibt vielmehr, ob die Arbeiten ohne Rücksicht auf ihre Verwendung künstlerischen Charakter aufweisen, also nicht nur das Produkt handwerksmäßig erlernter bzw. erlernbarer Tätigkeiten sind, sondern eben darüber hinaus eine eigenschöpferische, künstlerische Gestaltungshöhe aufweisen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1976 VIII R 76/75, BStBl II 1977, 474 ).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97

    "Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 30.11.2007 - 6 K 125/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung erbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (vgl. nur BFH-Urteil vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460 ).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

    Auszug aus FG Hamburg, 30.11.2007 - 6 K 125/05
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat das Gericht nach seiner freien Überzeugung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 m. w. N.).
  • FG Köln, 15.02.2006 - 14 K 7867/98

    Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Einkünfte aus

    Auszug aus FG Hamburg, 30.11.2007 - 6 K 125/05
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so schließt auch ein gewerblicher Verwendungszweck der Arbeiten --wie im Bereich der Werbung-- deren künstlerischen Inhalt nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991, BStBl II 1992, 413 ; FG Köln Urteil vom 15.02.2006 14 K 7867/98, DStRE 2007, 1312 ).
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